Richtiger
Schnittzeitpunkt
24. Juni ist wieder Johannistag.
Zu diesem Zeitpunkt bilden viele Gehölze einen zweiten
Jahrestrieb. Neupflanzungen, die im Mai keinen Austrieb gebildet haben, können
zu diesem Zeitpunkt durchtreiben und damit zeigen, dass sie angewachsen sind.
Auch unsere
Hecken unterliegen dieser Regel.
Würde man
die Hecke nicht schneiden, so bildete sich ein verlängerter Trieb, der mit dem
Maiaustrieb dann die doppelte Länge von ca. 30 bis 40 cm erreicht. Da unsere
geschnittenen Hecken keinen größeren Platz einnehmen sollen, müssen wir diese
regelmäßig zweimal !in Jahr schneiden.
Bei der
niedrigen Buchsbaumhecke mit ihren immergrünen Blättchen werden beim Schnitt
viele Blätter durchgeschnitten. Diese bekommen braune trockene Schnittstellen,
die ein unschönes Aussehen bewirken. Wenn wir nun den Zeitpunkt des Johannis
als Schnittzeitpunkt wählen, erhalten wir durch den
sofort
einsetzenden Neutrieb wieder frische grüne Blätter oberhalb der Schnittebene,
die die geschädigten Blätter überdecken.
Nun wieder zu
unseren Sichtschutzhecken: zum Beispiel Hainbuche, Rotbuche oder Liguster. Durch
unsachgemäßen Schnitt werden unsere Hecken immer breiter und höher. Der dann
erfolgende massive Rückschnitt führt zu Fehlstellen. Viele Heckenarten, vor
allem Lebensbaum und Scheinzypresse, treiben nicht mehr aus und müssen gerodet
werden.
Das muss aber
nicht so sein. Eine Hecke, die einmal ihre Höhe und Breite erreicht hat, sollte
durch richtigen Schnitt in diesen Maßen gehalten werden.
Wie kann das
erreicht werden? Der Winterschnitt Ende Februar erfolgt in dieser Schnittebene
und verhindert ein Größer werden. Anders der Schnitt zum Johannistrieb:
1. Durch den
Schnitt darf die Pflanze keinen Schaden nehmen.
2. Die ökologische
Seite muss berücksichtigt werden.
3. Der
gestalterische Aspekt einer Hecke soll wirksam bleiben.
Der Schnitt
erfolgt nur so stark, dass die Hecke ihren Laubmantel behält, damit wird das
Holz nicht unnötig der Hitze ausgesetzt. Aus den weichen Trieben erfolgt sehr
schnell der Johannistrieb.
Die
Vogelnester werden nicht freigelegt und damit jedes Gelege geschützt.
Aus den
Reihen der Naturschützer kommt immer das Argument, Hecken dürfen. erst ab Juli
geschnitten werden. Das gilt für frei wachsende Wallhecken. Geschnittene Hecken
unterliegen diesem Schutz nicht. Es sind aber die Gelege geschützter Vogelarten
durch den Naturschutz geschützt. Mit dem behutsamen Rückschnitt des
Laubmantels werden die Nester nicht freigelegt. Langjährige Beobachtungen zum
falschen Heckenschnitt haben gezeigt, dass die Hecke ihre Vitalität verliert
und abstirbt. So kann sie dem Vogelschutz nicht mehr dienen.
In
schneereichen Lagen im Erzgebirge ist eine stabile Hecke, die unter der
Schneelast nicht zusammenbricht, sehr wichtig. Es reicht eine obere Breite von
20 bis 30 cm. Die Seitenflächen sollten konisch geschnitten werden, damit die
unteren Triebe besser mit Licht versorgt werden. Außerdem Ist der Saftdruck bei
diesem Profil besser. Bei 2 in hohen Hecken soll ein Maß von 15-20 cm an
den Seitenflächen als Neigung zu Grunde gelegt werden.
Noch ein
Hinweis:
Hainbuche und
Rotbuche behalten, bedingt durch diesen Schnittzeitpunkt im Herbst, ihr Laub.
Dadurch wird der Sichtschutz der Hecken im Winter erhalten, was wiederum den Vögeln
in der kalten Jahreszeit zu Gute kommt.
Bei schwächer
wachsenden Hecken genügt ein einmaliger Schnitt im Winter. Einzelne lange
Triebe kann man mit der Rosenschere zurück schneiden. Das gilt auch für neu
gepflanzte Hecken.
Im
Lehr‑ und Sichtungsgarten in Pillnitz sind etwa 80 verschiedene
geschnittene Hecken als Anschauungsmaterial gepflanzt.
Möllmann
Leiter des Referates